Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt folgende Daten von Betrieben, die für Beschäftigte Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erstatten:
- 1.
- Name oder Firma sowie Anschrift und Gemeindeschlüssel,
- 2.
- Wirtschaftszweig,
- 3.
- Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung; bei Teilzeitbeschäftigung zusätzlich untergliedert nach Arbeitsumfang,
- 4.
- Zahl der geringfügig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller geringfügig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung,
- 5.
- Betriebsnummer,
- 6.
- Berichtsstichtag und Auswertungszeitpunkt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/4225 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 2. 20/14262 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die ForschungBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 3. 21/6586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten UnternehmensstatistikreformgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026