Die Daten im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die dazugehörigen Verfahrensakten sind nach den Bestimmungen des § 489 der Strafprozessordnung, des § 49c des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und des § 84 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu löschen und zu vernichten, spätestens jedoch
- 1.
- ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem eine Prüfung nach § 2 ohne Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens abgeschlossen worden ist,
- 2.
- fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
- a)
- ein Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist oder
- b)
- ein Bußgeldverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist und die Bußgeldentscheidung beglichen oder vollstreckt wurde,
- 3.
- zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein Strafverfahren abgeschlossen worden ist, wenn
- a)
- die Person, über die Daten nach § 16 gespeichert wurden, von dem betreffenden Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen worden ist,
- b)
- die Eröffnung des Hauptverfahrens unanfechtbar abgelehnt worden ist oder
- c)
- das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann, oder
- 4.
- ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
- a)
- der Hinweis durch einen Hinweisgeber übermittelt worden ist oder
- b)
- der Risikohinweis nach § 26 Absatz 5 Satz 4 übermittelt worden ist.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/18621 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18237 - Aufgabenerfüllung durch die Finanzkontrolle SchwarzarbeitBundestag Drucksachen · 16. April 2020
- 2. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 3. 20/12776 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 4. 20/13956 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der SchwarzarbeitsbekämpfungBundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 5. 21/1498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des PersonenbeförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 6. 21/1930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der SchwarzarbeitsbekämpfungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025