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24. August 2017
24. August 2017
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Die Strafvollstreckungskammern sind besetzt
- 1.
- in Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung mit drei Richtern unter Einschluß des Vorsitzenden; ist nach § 454b Absatz 4 der Strafprozessordnung über mehrere Freiheitsstrafen gleichzeitig zu entscheiden, so entscheidet die Strafvollstreckungskammer über alle Freiheitsstrafen mit drei Richtern, wenn diese Besetzung für die Entscheidung über eine der Freiheitsstrafen vorgeschrieben ist,
- 2.
- in den sonstigen Fällen mit einem Richter.
(2) Die Mitglieder der Strafvollstreckungskammern werden vom Präsidium des Landgerichts aus der Zahl der Mitglieder des Landgerichts und der in seinem Bezirk angestellten Richter beim Amtsgericht bestellt.
Fachbeiträge • 8
- 1. Sicherungsverwahrung - und die mündliche Anhörung bei der FortdauerentscheidungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. August 2014
- 2. Rechtsanwalt, IT-Fachanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 7. Oktober 2022
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- 7. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/12785 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11277 - Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11272 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 2. 18/11277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des StrafverfahrensBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 3. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 4. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024