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1. Januar 2002
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1. Juli 2007
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1. September 2009
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1. Januar 2018
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1. Dezember 2020
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen und der in § 72a genannten Kammern, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. Die Landgerichte sind ferner die Beschwerdegerichte in Freiheitsentziehungssachen und in den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen.
(2) In Streitigkeiten nach § 43 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ist das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung anstelle dieses Gerichts ein anderes Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts zu bestimmen. Sie können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Fachbeiträge • 183
- 1. BGH, Beschluss v. 28.03.2006Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 28. März 2006
- 2. BGH, Beschluss v. 16.02.2010Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Februar 2010
- 3. BGH, Beschluss v. 03.07.2014Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2014
- 4. BGH, Beschluss v. 19.02.2003Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Februar 2003
- 5. News und Aktuelle KommentareEingeschränkter ZugriffStefan Krappel · www.schluender.info · 17. September 2021
- 6. Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Klagen ehemaliger WohnungseigentümerEingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 27. Juli 2021
- 7. Ein Rechtsanwalt darf in aller Regel davon ausgehen, dass die gerichtliche Rechtsmittelbelehrung zutrifft.Eingeschränkter Zugriffwww.schweizer.eu · 15. Mai 2017
- 8. Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbHEingeschränkter Zugriffwww.schweizer.eu · 22. Mai 2017
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11437 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8486 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen MängelhaftungBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 2. 19/22634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/18791, 19/19369, 19/19655 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18955 - Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestaltenBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 3. 19/18791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG)Bundestag Drucksachen · 27. April 2020
- 4. 19/30745 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in WirtschaftsstreitigkeitenBundestag Drucksachen · 16. Juni 2021
- 5. 20/11307 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes - Drucksache 20/10942 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024