(1) Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet. Der Beschluß, der die Öffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich verkündet werden; er kann in nicht öffentlicher Sitzung verkündet werden, wenn zu befürchten ist, daß seine öffentliche Verkündung eine erhebliche Störung der Ordnung in der Sitzung zur Folge haben würde. Bei der Verkündung ist in den Fällen der §§ 171b, 172 und 173 anzugeben, aus welchem Grund die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist.
(2) Soweit die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen wird, dürfen Presse, Rundfunk und Fernsehen keine Berichte über die Verhandlung und den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks veröffentlichen.
(3) Ist die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit oder aus den in §§ 171b und 172 Nr. 2 und 3 bezeichneten Gründen ausgeschlossen, so kann das Gericht den anwesenden Personen die Geheimhaltung von Tatsachen, die durch die Verhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu ihrer Kenntnis gelangen, zur Pflicht machen. Der Beschluß ist in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen. Er ist anfechtbar. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Fachbeiträge • 67
- 1. Ausschluss der Öffentlichkeit bei 2. VernehmungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 4. November 2011
- 2. Ausschluss der Öffentlichkeit bei wiederholter ZeugenvernehmungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 27. Januar 2010
- 3. Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Dr. BöttnerEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt · www.strafrecht-bundesweit.de · 13. Oktober 2013
- 4. Der neue § 273a ZPO - Schutz von Geschäftsgeheimnissen im ZivilprozessEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 20. März 2025
- 5. Beweisverwertungsverbote im Zivil- und ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffwww.liebert-roeth.de · 26. Februar 2023
- 6. Prämienanpassung (Krankenversicherung)Eingeschränkter ZugriffEtl Rechtsanwälte · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
- 7. Anforderungen an die Annahme eines berechtigten Interesses eines Lebensversicherers betreffend die Überschussbeteiligung (mit BLDEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 23. Februar 2026
- 8. Beweisvereitelung durch Entsenden eines Terminbevollmächtigten zum Termin über die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit und die Geheimhaltung von Unterlagen über die technischen BerechnEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 20. Januar 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 2. 19/4724 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und OffenlegungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 3. 18/12700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 4. 19/30900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 5. 20/8649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023