(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
- 1.
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- 2.
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
- 3.
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,
- 4.
- für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und
- 5.
- an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
(2) Auf die Ausbildungszeit der Auszubildenden werden angerechnet
- 1.
- die Berufsschulunterrichtszeit nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte,
- 2.
- Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit,
- 3.
- Berufsschulwochen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit,
- 4.
- die Freistellung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 mit der Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Teilnahmeort und Ausbildungsstätte und
- 5.
- die Freistellung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
(3) Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Fachbeiträge • 11
- 1. Berufliche Bildung - Neuregelungen treten zum 1.1.2020 in KraftEingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 18. Dezember 2019
- 2. Arbeitsrecht: Kündigung bei "Hasspostings" & Hetze auf FacebookEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 3. Erkrankte Auszubildende in der BerufsschuleEingeschränkter ZugriffAxel Groeger · https://www.otto-schmidt.de/ · 27. März 2015
- 4. BAG, Urteil vom 21.02.2001, 2 AZR 15/00Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 26. Januar 2014
- 5. BAG, Urteil vom 12.02.2015, 6 AZR 845/13Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 13. November 2015
- 6. Holstein, Urteil vom 29.08.2006, 6 Sa 72/06Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 9. Februar 2018
- 7. LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. August 2015
- 8. Hessisches LAG, Urteil vom 03.11.2010, 2 Sa 979/10Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 6. September 2015