(1) Ausbildende haben
- 1.
- dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
- 2.
- selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,
- 3.
- Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind; die für das digitale mobile Ausbilden nach § 28 Absatz 2 Satz 2 zusätzlich erforderliche Hard- und Software sind für die Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen,
- 4.
- Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten,
- 5.
- dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.
(2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
(3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Fußnote
(+++ § 14: Zur Weiteranwendung in der bis zum 5.4.2017 geltenden Fassung vgl. § 103 (früher § 104) +++)
Fachbeiträge • 67
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- 8. Neue Regelungen für die Berufsausbildung im BerufsbildungsgesetzEingeschränkter ZugriffVdm Bayern · www.vdmb.de · 1. August 2024
Öffentliche Quellen • 7
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- 2. 19/13961 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)Bundestag Drucksachen · 14. Oktober 2019
- 3. 19/12236 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11918 - Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und außerbetriebliche AusbildungBundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 4. 19/20197 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2020
- 5. 20/11802 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10857 - Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Clara Bünger, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/10801 - Ausbildungsqualität verbessern - Berufsbildungsgesetz umfassend novellierenBundestag Drucksachen · 12. Juni 2024
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