(1) Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an, die Lehrkräfte mit beratender Stimme.
(2) Die Beauftragten der Arbeitgeber werden auf Vorschlag der zuständigen Stelle, die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde längstens für vier Jahre als Mitglieder berufen.
(3) Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird.
(4) Die Mitglieder können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden.
(5) Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Die Absätze 1 bis 4 gelten für die Stellvertreter und Stellvertreterinnen entsprechend.
(6) Der Berufsbildungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und seine Stellvertretung sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
Fußnote
(+++ §§ 76 bis 80: Zur Nichtgeltung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 1. August 2026
- 2. Hier finden Sie Informationen über hoheitliche und öffentlicheEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 22. Mai 2018
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/19250 - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2020Bundestag Drucksachen · 7. Mai 2020
- 2. 20/1930 - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 17. Mai 2022
- 3. 19/30295 - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2021Bundestag Drucksachen · 26. Mai 2021
- 4. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 5. 20/11311 - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2024Bundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 6. 20/11635 - Unterrichtung: Haushaltsführung 2023 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2023Bundestag Drucksachen · 4. Juni 2024
- 7. 20/6800 - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2023Bundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 8. 21/433 - Unterrichtung: Haushaltsführung 2024 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2024Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2025