(1) Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet:
- 1.
- Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub oder Ferien,
- 2.
- Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von der Auszubildenden oder dem Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen
- a)
- bis zu 10 Prozent der Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie
- b)
- bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung
- 3.
- Fehlzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote bei Auszubildenden, die einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
(2) Auf Antrag kann die zuständige Behörde auch über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Ist eine Anrechnung der Fehlzeiten nicht möglich, kann die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert werden.
(3) Freistellungsansprüche nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 1
- 1. Generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum PflegefachmannEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/2707 - Verordnung: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 2018
- 2. 19/3045 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit - Drucksachen 19/2707, 19/2768 Nr. 2 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2018
- 3. 19/15160 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13961, 19/14088 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 4. 19/13961 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)Bundestag Drucksachen · 14. Oktober 2019
- 5. 19/13825 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen AssistentenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 6. 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 7. 21/2090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1493, 21/1940 - Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen PflegefachassistenzausbildungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025