(1) Gelangt die Marktüberwachungsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung nicht erfüllt, so fordert sie den Dienstleistungserbringer unverzüglich auf, innerhalb einer von ihr festgesetzten angemessenen Frist geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Konformität herzustellen. § 22 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Ergreift der Dienstleistungserbringer innerhalb der nach Absatz 1 gesetzten Frist keine geeigneten Korrekturmaßnahmen, fordert die Marktüberwachungsbehörde den Dienstleistungserbringer unter Androhung der Untersagung des Angebots oder der Erbringung der Dienstleistung erneut auf, innerhalb einer von ihr gesetzten angemessenen Frist geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der Dienstleistung mit den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung herzustellen. § 22 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
(3) Ergreift der Dienstleistungserbringer innerhalb der nach Absatz 2 gesetzten Frist keine geeigneten Korrekturmaßnahmen, so trifft die Marktüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen, um die Nichterfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung abzustellen. Sie kann insbesondere innerhalb einer von ihr gesetzten Frist anordnen, das Angebot oder die Erbringung der Dienstleistung einzustellen. Weist der Dienstleistungserbringer der Marktüberwachungsbehörde nach, dass die Konformität der Dienstleistung mit den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung hergestellt ist, hebt die Marktüberwachungsbehörde die Anordnung auf.
Fachbeiträge • 16
- 1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Eingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 29. Januar 2025
- 2. Digitale BarrierefreiheitEingeschränkter ZugriffSebastian Laoutoumai · www.loeffel-abrar.com · 20. Februar 2024
- 3. Prüfung und Abmahnung – was jet…Eingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne · www.itmr-legal.de · 11. Februar 2025
- 4. BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen erklärtEingeschränkter ZugriffDavid Weihbrecht · www.activemind.legal · 28. Juni 2025
- 5. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Teil 1: Folgen für Webseiten und AppsEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 20. Januar 2025
- 6. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Rechts-FAQ & Quick-CheckEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 25. März 2025
- 7. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 2. Mai 2025
- 8. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 2. Mai 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/29893 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28653, 19/29641 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24633 - Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen - Barrierefreiheit umfassend umsetzenBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021