(1) Die Zentrale Stelle nimmt Sachverständige, die ihr gegenüber anzeigen, dass sie beabsichtigen, Prüfungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 oder § 17 Absatz 2 durchzuführen, in ein Prüferregister auf und veröffentlicht dieses im Internet. Die Zentrale Stelle kann die Aufnahme in das Prüferregister ablehnen, wenn der Sachverständige ihr auf Anforderung keinen geeigneten Nachweis über eine Berechtigung nach § 3 Absatz 15 Nummer 1 bis 4 vorlegt.
(2) Die Zentrale Stelle nimmt Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer, die ihr gegenüber anzeigen, dass sie beabsichtigen, Prüfungen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 durchzuführen, in eine gesonderte Abteilung des Prüferregisters auf. Die Zentrale Stelle kann die Aufnahme in das Prüferregister ablehnen, wenn der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer ihr auf Anforderung keinen geeigneten Nachweis über seine Berufsberechtigung vorlegt.
(3) Die Zentrale Stelle bietet mindestens einmal jährlich eine Schulung zu ihrem Softwaresystem einschließlich der Datenformate sowie zur Anwendung der Prüfleitlinien nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 28 an. Registrierte Sachverständige sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach ihrer Aufnahme in das Prüferregister und sodann alle fünf Jahre an einer dieser Schulungen teilzunehmen. Kommt ein registrierter Sachverständiger seiner Pflicht nach Satz 2 nicht nach, kann die Zentrale Stelle ihn bis zur erfolgten Teilnahme an einer Schulung aus dem Prüferregister entfernen.
(4) Die Zentrale Stelle kann einen registrierten Sachverständigen oder einen nach Absatz 2 registrierten Prüfer für bis zu drei Jahre aus dem Prüferregister entfernen, wenn er wiederholt und grob pflichtwidrig gegen die Prüfleitlinien nach diesem Gesetz oder dem Einwegkunststofffondsgesetz verstoßen hat.
Fachbeiträge • 6
- 1. Was ändert sich 2025 im Steuer- und Wirtschaftsrecht?Eingeschränkter ZugriffDr. Ulrike Höreth · www.ebnerstolz.de · 25. November 2024
- 2. Einwegkunststofffonds: Aussetzung der Prüfpflicht der Mengenmeldung für 2024Eingeschränkter ZugriffAndreas Fettke · www.ebnerstolz.de · 28. April 2025
- 3. Das EWKFondsG: Die Plastikabgabe in Deutschland kommtEingeschränkter Zugriffwww.nexia.de · 27. Februar 2024
- 4. WPK und BStBK zu den Prüfleitlinien zum EinwegkunststofffondsgesetzEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 10. März 2025
- 5. Was Hersteller zum EWKFondsG, DIVID und zur Prüfpflicht wissen müssenEingeschränkter ZugriffTobias Faller · www.kfk-partner.de · 13. April 2026
- 6. Bald gilt das neue VerpackungsgesetzEingeschränkter ZugriffDgoertz · https://kpmg-law.de/newsroom/ · 16. November 2018
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen AbfällenBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 20/5164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die UmweltBundestag Drucksachen · 11. Januar 2023
- 3. 21/14 - Unterrichtung: Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen nach § 22 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes sowie über die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Zentralen StelleBundestag Drucksachen · 9. April 2025
- 4. 21/5346 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40Bundestag Drucksachen · 15. April 2026
- 5. 21/6398 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/5346 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2026