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1. Januar 2016
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Hat eine Partei Spenden unter Verstoß gegen § 25 Abs. 2 angenommen und nicht gemäß § 25 Abs. 4 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet, entsteht gegen sie ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages; bereits abgeführte Spenden werden angerechnet. Hat eine Partei Spenden nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend im Rechenschaftsbericht veröffentlicht (§ 25 Abs. 3), entsteht gegen sie ein Anspruch in Höhe des Zweifachen des nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend veröffentlichten Betrages. Der Präsident stellt die Verpflichtung der Partei zur Zahlung des Betrages durch Verwaltungsakt fest. § 31a Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 10
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Öffentliche Quellen • 10
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- 2. 19/2300 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 25. Mai 2018
- 3. 19/7000 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2017 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 4. 19/9225 - Antrag: Schutz der liberalen Demokratie in EuropaBundestag Drucksachen · 9. April 2019
- 5. 19/17350 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2018 (1. Teil - Bundestagsparteien, Band III)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2020
- 6. 19/30520 - Unterrichtung: Bericht über die Rechenschaftsberichte 2015 bis 2019 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß § 23 Absatz 4 des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 7. 20/325 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2020 (1. Teil - Bundestagsparteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2021
- 8. 19/25890 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zu strukturellen Defiziten bei der Verwendung und Kontrolle der den Fraktionen nach dem Abgeordnetengesetz zur Verfügung gestellten Geld- und SachleistungenBundestag Drucksachen · 12. Januar 2021