(1) Die Festsetzung und die Auszahlung der staatlichen Mittel für das Anspruchsjahr im Sinne des Gesetzes sind von den Parteien schriftlich zum 30. September des Anspruchsjahres beim Präsidenten des Deutschen Bundestages zu beantragen. Der Antrag muss von einem für die Finanzen nach der Satzung zuständigen Vorstandsmitglied der Partei gestellt sein und die zustellungsfähige Anschrift sowie eine Bankverbindung enthalten. Ein einheitlicher Antrag des Bundesverbandes für die Gesamtpartei genügt. Teilanträge sind zulässig. Wurden staatliche Mittel zugunsten einer Partei bereits für das dem Anspruchsjahr vorausgehende Jahr festgesetzt, erfolgt die Festsetzung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages ohne weiteren Antrag. Änderungen, die das Festsetzungsverfahren betreffen, hat die Partei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, haftet die Partei.
(2) Der Antrag auf Abschlagszahlungen ist schriftlich bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages bis zum 15. des jeweils der nächsten Abschlagszahlung vorangehenden Monats zu stellen. Er kann für mehrere Abschläge des Jahres gleichzeitig gestellt werden. Absatz 1 Sätze 5 bis 7 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 16
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- 5. BVerwG 6 C 32.11, Urteil vom 12. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 6 C 5.12, Urteil vom 25. April 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 6 C 20.05, Urteil vom 26. Juli 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
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Öffentliche Quellen • 6
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- 3. 19/30520 - Unterrichtung: Bericht über die Rechenschaftsberichte 2015 bis 2019 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß § 23 Absatz 4 des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 4. 20/9774 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9147 - Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2023
- 5. 20/11910 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2022 (3. Teil - Sonstige Parteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 20. Juni 2024
- 6. 20/9147 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 7. November 2023