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1. Januar 2016
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5. März 2024
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Einnahme ist, soweit für einzelne Einnahmearten (§ 24 Abs. 4) nichts besonderes gilt, jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung. Als Einnahmen gelten auch die Freistellung von üblicherweise entstehenden Verbindlichkeiten, die Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen durch andere, mit denen unmittelbar für eine Partei geworben wird (Werbemaßnahmen), die Auflösung von Rückstellungen sowie Wertaufholungen im Anlagevermögen.
(2) Alle Einnahmen sind mit ihrem vollen Betrag an der für sie vorgesehenen Stelle einzusetzen und in der Vermögensbilanz zu berücksichtigen.
(3) Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, sind mit den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für gleiche oder vergleichbare Leistungen üblicherweise zu zahlenden Preisen anzusetzen.
(4) Die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Sach-, Werk- und Dienstleistungen, die Parteien außerhalb eines Geschäftsbetriebes üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, bleiben als Einnahmen unberücksichtigt. Ein Kostenersatz bleibt hiervon unberührt.
(5) Beiträge und staatliche Mittel, die von vornherein für eine schlüsselmäßige Verteilung unter mehrere Gebietsverbände bestimmt sind, werden bei der Stelle ausgewiesen, bei der sie endgültig verbleiben.
Fachbeiträge • 2
- 1. Müssen NGOs Geldbußen zahlen, wenn sie für Parteien werben?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Conrad · www.hoecker.eu · 28. Februar 2025
- 2. BVerwG 6 C 32.11, Urteil vom 12. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 80
- 1. 19/3070 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2018
- 2. 19/4040 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Notwendigkeit eines verbesserten Rechtsrahmens für die Liquidation von Fraktionen im Deutschen BundestagBundestag Drucksachen · 4. September 2018
- 3. 18/12720 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 29. Mai 2017
- 4. 19/2300 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 25. Mai 2018
- 5. 19/470 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien - Band II)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2018
- 6. 18/13030 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2015 (2. Teil - Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band I)Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 7. 19/10420 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (3. Teil - Sonstige Parteien)Bundestag Drucksachen · 22. Mai 2019
- 8. 19/7000 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2017 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019