(1) Für die Entgegennahme des Antrages und die Entscheidungen über den Anspruch ist die Familienkasse (§ 7 Absatz 2) zuständig, in deren Bezirk der Berechtigte seinen Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Berechtigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk er erwerbstätig ist. In den übrigen Fällen ist die Familienkasse Bayern Nord zuständig.
(2) Die Entscheidungen über den Anspruch trifft die Leitung der Familienkasse.
(3) Der Vorstand der Bundesagentur kann für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten die Entscheidungen über den Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag einheitlich einer anderen Familienkasse übertragen.
(4) Für die Leistungen nach § 6b bestimmen abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen die für die Durchführung zuständigen Behörden.
Fachbeiträge • 5
- 1. Bezug des Kindergelds im WechselmodellEingeschränkter ZugriffRa Dr. Lambert Krause, Fafamr, Waldshut-Tiengen/Wurmlingen (Tuttlingen) · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 24. März 2016
- 2. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 3. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 4. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 5. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/21988 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)Bundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 2. 19/29765 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz - KitaFinHÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 3. 20/9092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer KindergrundsicherungBundestag Drucksachen · 6. November 2023
- 4. 21/2090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1493, 21/1940 - Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen PflegefachassistenzausbildungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025