Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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13. Januar 2026
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4. März 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden monatlich gewährt.
(2) Auszuzahlende Beträge sind auf Euro abzurunden, und zwar unter 50 Cent nach unten, sonst nach oben.
(3) Abweichend von § 47 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch werden das sozialrechtliche Kindergeld und der Kinderzuschlag ausschließlich auf das angegebene Konto bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 gilt, überwiesen. Die Überweisung erfolgt kostenfrei.
(4) § 45 Absatz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.
(5) Ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt ist abweichend von § 44 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch für die Zukunft zurückzunehmen; er kann ganz oder teilweise auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(6) Wird ein Verwaltungsakt über die Bewilligung von Kinderzuschlag aufgehoben, sind bereits erbrachte Leistungen abweichend von § 50 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht zu erstatten, soweit der Bezug von Kinderzuschlag den Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ausschließt oder mindert.
(7) Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch über
- 1.
- die Aufhebung von Verwaltungsakten (§ 330 Absatz 2, 3 Satz 1) sowie
- 2.
- die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 mit der Maßgabe, dass die Familienkasse auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt ist, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhält, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Kindergeld nach BKKG oder EStGEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Mai 2011
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 3. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 4. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 5. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 6. Kindergeld: Infos zu Höhe und AnspruchEingeschränkter ZugriffMurat Kilinc · https://www.anwalt.org/ratgeber · 12. Oktober 2020
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/24438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzesBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 2. 20/9643 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 3. 20/9092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer KindergrundsicherungBundestag Drucksachen · 6. November 2023
- 4. 21/2634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1858, 21/2453 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, René Springer, Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1572 - Saisonarbeit in der Landwirtschaft - Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-RegelungBundestag Drucksachen · 5. November 2025