(1) Personen erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind nach diesem Gesetz oder nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf Kindergeld oder Anspruch auf andere Leistungen im Sinne von § 4 haben und wenn
- 1.
- das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a beziehen oder
- 2.
- im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind.
(2) Die Leistungen für Bildung und Teilhabe entsprechen den Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2 bis 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. § 28 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Für die Bemessung der Leistungen für die Schülerbeförderung nach § 28 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sind die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Die Leistungen nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes. § 19 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.
(2a) Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe verjähren in zwölf Monaten nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
(3) Für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten die §§ 29, 30 und 40 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Fachbeiträge • 16
- 1. Arbeitshinweise der Landeshauptstadt Kiel für das Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht!Eingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 25. Juli 2011
- 2. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich gegen Eigenbeteiligung bei den Kosten der Schülerbeförderung aus!Eingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 26. Dezember 2011
- 3. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 27. November 2018
- 4. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 27. Februar 2019
- 5. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 1. März 2025
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 8. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
Öffentliche Quellen • 40
- 1. 19/5815 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. November 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. November 2018
- 2. 19/523 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/364 - Notwendigkeit eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplans im Bildungswesen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 22. Januar 2018
- 3. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 4. 19/5222 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4303 - Bildungs- und Teilhabepaket: Bilanz und ReformperspektivenBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2018
- 5. 18/11470 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. März 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. März 2017
- 6. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 7. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 8. 21/8284 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des WohngeldgesetzesBundestag Drucksachen · 30. September 2026