Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. April 2014
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1. Mai 2022
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19. Juli 2024
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die Prüfungsstelle kann jederzeit die Beteiligten laden und anhören, Zeugen, Sachverständige und Beteiligte eidlich oder uneidlich vernehmen sowie andere zur Aufklärung der Sache erforderliche Ermittlungen anstellen. Die §§ 128a und 284 Absatz 2 und 3 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. Bis zum Beschluß über die Erteilung ist der Anmelder auf Antrag zu hören. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Wird der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form eingereicht, so weist sie den Antrag zurück. Der Beschluß, durch den der Antrag zurückgewiesen wird, ist selbständig nicht anfechtbar.
(2) Über die Anhörungen und Vernehmungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung wiedergeben und die rechtserheblichen Erklärungen der Beteiligten enthalten soll. Die §§ 160a, 162 und 163 der Zivilprozeßordnung sind entsprechend anzuwenden. Die Beteiligten erhalten eine Abschrift der Niederschrift.
Fachbeiträge • 4
- 1. IP Report 2013/IVEingeschränkter Zugriffwww.bardehle.com · 1. November 2013
- 2. § 46 Anhörung und ErmittlungenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2026
- 3. Das Prüfungsverfahren - Teil 2 Reaktionen auf BeschlussEingeschränkter ZugriffStefan Thiel · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 4. Patentanmeldung auch ohne Geld, die Verfahrenskostenhilfe TeEingeschränkter ZugriffStefan Thiel Lisa Klefisch · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 2. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023