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29. Juli 2004
29. Juli 2004
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1. Januar 2012
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1. Juni 2013
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4. März 2024
4. März 2024
(1) Die Vorschriften über die Zuständigkeit der Jugendgerichte (§§ 39 bis 42) gelten auch bei Verfehlungen Heranwachsender.
(2) Der Jugendrichter ist für Verfehlungen Heranwachsender auch zuständig, wenn die Anwendung des allgemeinen Strafrechts zu erwarten ist und nach § 25 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Strafrichter zu entscheiden hätte.
(3) Ist wegen der rechtswidrigen Tat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so gilt § 24 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ist im Einzelfall eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung (§ 106 Absatz 3, 4, 7) zu erwarten, so ist die Jugendkammer zuständig. Der Beschluss einer verminderten Besetzung in der Hauptverhandlung (§ 33b) ist nicht zulässig, wenn die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.
Fachbeiträge • 5
- 1. Die Rechte des Verletzten im Strafprozess Teil 1: Die PrivatklageEingeschränkter ZugriffFlorian Kucharski · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Jugendstrafrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 30. November 2022
- 3. Das Jugendstrafrecht - Ein ÜberblickEingeschränkter ZugriffGastautor · https://juraexamen.info/ · 23. November 2022
- 4. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffDr. Melanie Jänsch · https://juraexamen.info/ · 12. Juni 2023
- 5. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024