(1) Anbauvereinigungen dürfen nur das innerhalb ihres befriedeten Besitztums gemeinschaftlich angebaute Cannabis weitergeben. Die Weitergabe von Cannabis ist ausschließlich in Reinform als Marihuana oder Haschisch gestattet.
(2) Cannabis darf ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums durch Mitglieder an Mitglieder der Anbauvereinigungen zum Zweck des Eigenkonsums bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit des weitergebenden und des entgegennehmenden Mitglieds weitergegeben werden. Anbauvereinigungen haben sicherzustellen, dass bei jeder Weitergabe von Cannabis eine strikte Kontrolle des Alters und der Mitgliedschaft durch Vorlage des Mitgliedsausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis erfolgt.
(3) Anbauvereinigungen dürfen an jedes Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat, höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat zum Eigenkonsum weitergeben. An Heranwachsende dürfen Anbauvereinigungen höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat weitergeben. Das Cannabis, das an Heranwachsende weitergegeben wird, darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.
(4) Mitglieder dürfen Cannabis, das sie von den Anbauvereinigungen erhalten haben, nicht an Dritte weitergeben. Der Versand und die Lieferung von Cannabis sind verboten.
Fachbeiträge • 7
- 1. Verstöße gegen das KCanGEingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 2. Strafenkatalog in § 34 KCanG CannabisgesetzEingeschränkter ZugriffKonstantin Grubwinkler · www.rgra.de · 3. August 2024
- 3. Gründung von Social ClubsEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 26. März 2024
- 4. Anwaltskanzlei Linke&BaumgartnerEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Christian Keßler · www.mein-rechtsanwalt-hilft.de · 18. Mai 2024
- 5. So ist Cannabis geregeltEingeschränkter Zugriffwww.kk-strafrecht.de · 9. März 2025
- 6. Anbauvereinigungen, Eigenanbau und Weitergabe - wo die Legalität endetEingeschränkter ZugriffFlorian Rappaport · www.rappaport-verteidigung.de · 13. Juni 2026
- 7. Das neue Konsumcannabisgesetz - ein erster ÜberblickEingeschränkter ZugriffDetlef Burhoff · https://mkg-online.de/ · 4. April 2024
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 2. 20/11833 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 2024
- 3. 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleitenBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 4. 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023
- 5. 20/14626 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14335 - Cannabisgesetz in der PraxisBundestag Drucksachen · 17. Januar 2025