(1) Anbauvereinigungen dürfen nur das beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnene Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums weitergeben an
- 1.
- ihre Mitglieder,
- 2.
- Nichtmitglieder, die
- a)
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- b)
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
- 3.
- andere Anbauvereinigungen.
(2) Bei jeder Weitergabe von Vermehrungsmaterial an die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben Anbauvereinigungen sicherzustellen, dass eine strikte Kontrolle des Alters sowie des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgt.
(3) Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
(4) Eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial nach Absatz 1 darf ausschließlich zu folgenden Zwecken erfolgen:
- 1.
- zum privaten Eigenanbau im Fall einer Weitergabe an die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Personen,
- 2.
- zur Qualitätssicherung des Cannabis, das in der Anbauvereinigung, die das Vermehrungsmaterial annimmt, angebaut wird, im Fall einer Weitergabe an andere Anbauvereinigungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3.
(5) Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten.
Fachbeiträge • 6
- 1. Anwaltskanzlei Linke&BaumgartnerEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Christian Keßler · www.mein-rechtsanwalt-hilft.de · 18. Mai 2024
- 2. Was tun?| Kanzlei Buse Herz GrunstEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 12. Oktober 2017
- 3. Der 'Steckling'-Streit geht weiterEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. Juni 2026
- 4. VG Köln zum gewerblichen Handel mit CannabisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 27. November 2025
- 5. Der 'Steckling'-Streit geht weiterEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. Juni 2026
- 6. Auch Stecklinge sind CannabisEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 20. November 2025
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 2. 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleitenBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 3. 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023