(1) Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nicht weitergeben, das vermischt, vermengt oder verbunden ist mit
- 1.
- Tabak,
- 2.
- Nikotin,
- 3.
- Lebensmitteln,
- 4.
- Futtermitteln oder
- 5.
- sonstigen Zusätzen.
(2) Anbauvereinigungen dürfen Cannabis und Vermehrungsmaterial nur in einer neutralen Verpackung weitergeben. Bei der Weitergabe haben sie der entgegennehmenden Person einen Informationszettel mit mindestens den folgenden Angaben zum weitergegebenen Cannabis auszuhändigen:
- 1.
- Gewicht in Gramm,
- 2.
- Erntedatum,
- 3.
- Mindesthaltbarkeitsdatum,
- 4.
- Sorte,
- 5.
- durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent,
- 6.
- durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent,
- 7.
- die in Absatz 3 Satz 2 genannten Hinweise.
(3) Anbauvereinigungen haben bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial aufklärende evidenzbasierte Informationen zur Dosierung und Anwendung von Cannabis und zu den Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zur Verfügung zu stellen. Die Anbauvereinigung hat insbesondere hinzuweisen auf
- 1.
- mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei einem Konsum von Cannabis im Alter von unter 25 Jahren,
- 2.
- notwendige Vorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz, einschließlich des Nichtkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit,
- 3.
- Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und bei Mischkonsum mit anderen psychoaktiv wirksamen Substanzen,
- 4.
- Einschränkungen der Straßenverkehrstauglichkeit und beim Bedienen von Maschinen sowie
- 5.
- weitergehende Informationen auf der nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 errichteten Plattform.
(4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass
- 1.
- auf einem fest mit der in Absatz 2 Satz 1 genannten Verpackung von Cannabis verbundenen Etikett oder auf der Verpackung von Cannabis die in Absatz 2 Satz 2 genannten Angaben zu machen sind,
- 2.
- auf einem fest mit der in Absatz 2 Satz 1 genannten Verpackung von Vermehrungsmaterial verbundenen Etikett oder auf der Verpackung von Vermehrungsmaterial die in Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 bis 7 genannten Angaben zu machen sind,
- 3.
- auf dem nach Absatz 2 Satz 3 auszuhändigenden Informationszettel auch die in Absatz 2 Satz 2 Nummer 7 genannten Angaben zu machen sind und
- 4.
- auf dem nach Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3 auszuhändigenden Informationszettel, auf einem fest mit der in Absatz 2 Satz 1 genannten Verpackung von Cannabis oder Vermehrungsmaterial verbundenen Etikett oder auf der Verpackung darüber hinaus weitere zum Schutz der Gesundheit oder aus anderen gleichwertigen Gründen erforderliche Angaben zu machen sind.
Fachbeiträge • 1
- 1. Anbauvereinigungen, Eigenanbau und Weitergabe - wo die Legalität endetEingeschränkter ZugriffFlorian Rappaport · www.rappaport-verteidigung.de · 13. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleitenBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 2. 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023
- 3. 20/14043 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - NutzhanfliberalisierungBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2024