(1) Diese Verordnung regelt die Pflichten der Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Übermittlung der in § 3 aufgeführten Daten an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten beauftragte Statistische Bundesamt. Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Satz 1 bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen als Auftrag- oder Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Auftrag- oder Konzessionsgeber melden.
(2) Die Daten nach § 3 sind innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
(3) Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt elektronisch. Hierfür sind die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten sicheren elektronischen Verfahren zu nutzen. Bei der Übermittlung der Daten ist sicherzustellen, dass die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Möglichkeit zur Einsicht in die Protokolldaten betreffend die Übermittlung der Daten haben.
(4) Das Statistische Bundesamt speichert die erhaltenen Daten, bereitet sie statistisch auf und erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Vergabestatistik.
Fußnote
(+++ § 1: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
(+++ § 1 Abs. 2 u. 3: Zur Anwendung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
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- 1. 19/7567 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/3166 - Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweitBundestag Drucksachen · 7. Februar 2019
- 2. 19/15603 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der VergabestatistikBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 3. 21/69 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. April 2025
- 4. 21/5005 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. März 2026