(1) Die Alterssicherung der Landwirte erbringt Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen, um
- 1.
- den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten vorzubeugen, entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und
- 2.
- dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.
(2) Die Leistungen nach Absatz 1 sind zu erbringen, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
(3) Die Alterssicherung der Landwirte kann zudem sonstige Leistungen zur Teilhabe erbringen, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fachbeiträge • 2
- 1. Ausschlussfrist im Tarifvertrag in zweiter Stufe - BAG 5 AZR 593/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 26. März 2015
- 2. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 4. Mai 2001
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 2. 20/151 - Unterrichtung: Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2021Bundestag Drucksachen · 26. November 2021
- 3. 19/26140 - Unterrichtung: Erster Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Erster Präventionsbericht) mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Januar 2021
- 4. 21/2925 - Unterrichtung: Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025Bundestag Drucksachen · 26. November 2025
- 5. 21/2450 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Zweiter Präventionsbericht) mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2025