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1. September 2009
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15. Dezember 2010
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27. April 2012
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29. Juli 2017
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31. August 2020
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1. Januar 2023
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31. Oktober 2024
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(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind:
- 1.
- die Anordnung von Maßnahmen nach § 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes,
- 2.
- die Anordnung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln sowie eines diesbezüglich verhängten Ungehorsamsarrestes (§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen (§ 8 Abs. 3, § 76 des Jugendgerichtsgesetzes) allein oder in Verbindung miteinander,
- 3.
- der Schuldspruch, der nach § 13 Absatz 2 Satz 2 aus dem Zentralregister entfernt worden ist, sowie die Entscheidung, die nach § 13 Absatz 3 aus dem Zentralregister entfernt worden ist,
- 4.
- Entscheidungen, in denen das Gericht die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln dem Familiengericht überläßt (§§ 53, 104 Abs. 4 des Jugendgerichtsgesetzes),
- 5.
- Anordnungen des Familiengerichts, die auf Grund einer Entscheidung nach Nummer 4 ergehen,
- 6.
- der Freispruch wegen mangelnder Reife und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund (§ 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes),
- 7.
- das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes,
- 8.
- (weggefallen)
- 9.
- vorläufige und endgültige Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1666 Abs. 1 und § 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1802 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1666 Abs. 1 und § 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche die Sorge für die Person des Minderjährigen betreffen; ferner die Entscheidungen, durch welche die vorgenannten Entscheidungen aufgehoben oder geändert werden.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 7 ist zugleich die vom Gericht nach § 45 Abs. 3 oder § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Jugendgerichtsgesetzes getroffene Maßnahme einzutragen.
(3) Ist ein Jugendarrest angeordnet worden, wird auch seine vollständige Nichtvollstreckung eingetragen.
(4) (weggefallen)
Fachbeiträge • 22
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Öffentliche Quellen • 21
- 1. 11/5948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 1989
- 2. 11/5829 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG)Bundestag Drucksachen · 27. November 1989
- 3. 11/6748 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 11/5948 und 11/6002 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)Bundestag Drucksachen · 21. März 1990
- 4. 11/7421 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/5829 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 11/4892 - Reform des JugendgerichtsverfahrensBundestag Drucksachen · 19. Juni 1990
- 5. 13/4899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 1996
- 6. 13/4709 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Mitteilungen der Justiz von Amts wegen in Zivil- und Strafsachen (Justizmitteilungsgesetz - JuMiG)Bundestag Drucksachen · 22. Mai 1996
- 7. 14/3189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen gegenüber Kinder-und JugenddelinquenzBundestag Drucksachen · 12. April 2000
- 8. 15/3422 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des JugendverfahrensBundestag Drucksachen · 24. Juni 2004