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1. September 2009
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21. November 2015
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29. Juli 2017
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1. Mai 2020
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31. Oktober 2024
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(1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 21a, 42a - nur mitgeteilt werden
- 1.
- den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen,
- 2.
- den Familiengerichten für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen,
- 3.
- den Jugendämtern und den Landesjugendämtern für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe,
- 4.
- den Gnadenbehörden für Gnadensachen,
- 5.
- den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse sowie den für luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen zuständigen Behörden mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen,
- 6.
- den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben, wenn eine Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 im Einzelfall nicht ausreicht, und mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen.
(2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Absatz 3) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt.
(3) Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 genannten Behörden weitergeleitet werden.
Fachbeiträge • 15
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Öffentliche Quellen • 25
- 1. 12/3199 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Mitteilungen der Justiz von Amts wegen in Zivil- und Strafsachen (Justizmitteilungsgesetz - JuMiG)Bundestag Drucksachen · 31. August 1992
- 2. 12/7562 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz - BGSNeuRegG)Bundestag Drucksachen · 17. Mai 1994
- 3. 13/1550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)Bundestag Drucksachen · 31. Mai 1995
- 4. 13/4709 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Mitteilungen der Justiz von Amts wegen in Zivil- und Strafsachen (Justizmitteilungsgesetz - JuMiG)Bundestag Drucksachen · 22. Mai 1996
- 5. 13/7208 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/1550 - Entwurf eines Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)Bundestag Drucksachen · 13. März 1997
- 6. 14/8007 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes (Zollfahndungsneuregelungsgesetz - ZFnrG)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2002
- 7. 14/6814 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (4. BZRGÄndG)Bundestag Drucksachen · 17. August 2001
- 8. 14/8515 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8007 neu- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes (Zollfahndungsneuregelungsgesetz - ZFnrG)Bundestag Drucksachen · 13. März 2002