1. Januar 2007
27. April 2012
31. Oktober 2024
(1) Die Registerbehörde ist für das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen der Eintragungen und der zugrunde liegenden Unterlagen des bisher beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik geführten Strafregisters zuständig; sie trägt als speichernde Stelle insoweit die datenschutzrechtliche Verantwortung.
(2) Eintragungen des bisher beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik geführten Strafregisters werden in das Zentralregister oder das Erziehungsregister übernommen. Die Übernahme der Eintragungen in das Zentralregister oder das Erziehungsregister erfolgt spätestens anlässlich der Bearbeitung einer Auskunft aus dem Zentralregister oder dem Erziehungsregister nach Prüfung durch die Registerbehörde unter Beachtung von Absatz 3. Die Entscheidung über die Übernahme aller Eintragungen hat innerhalb von drei Jahren zu erfolgen.
(3) Nicht übernommen werden Eintragungen
- 1.
- über Verurteilungen oder Erkenntnisse, bei denen der zugrunde liegende Sachverhalt im Zeitpunkt der Übernahme dieses Gesetzes nicht mehr mit Strafe bedroht oder mit Ordnungsmitteln belegt ist,
- 2.
- über Verurteilungen oder Erkenntnisse, bei denen sich ergibt, daß diese mit rechtsstaatlichen Maßstäben nicht vereinbar sind,
- 3.
- von Untersuchungsorganen und von Staatsanwaltschaften im Sinne des Strafregistergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik.
(4) Bis zur Entscheidung über die Übernahme sind die Eintragungen nach Absatz 1 außerhalb des Zentralregisters oder des Erziehungsregisters zu speichern und für Auskünfte nach diesem Gesetz zu sperren. Dies gilt auch für Eintragungen, deren Übernahme abgelehnt worden ist. Die in das Zentralregister oder das Erziehungsregister zu übernehmenden Eintragungen werden vom Zeitpunkt der Übernahmeentscheidung an nach den Vorschriften dieses Gesetzes behandelt.
(5) Die Tilgungsfrist berechnet sich weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen (§§ 26 bis 34 des Strafregistergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik). Erfolgt eine Neueintragung nach Übernahme des Bundeszentralregistergesetzes, gelten für die Feststellung und Berechnung der Tilgungsfrist die Vorschriften dieses Gesetzes.
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. StGB § 66 Abs. 1, § 66b Abs. 1, § 66b Abs. 1, § 66b Abs. 1 2, § 211Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 7. Januar 2012
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 11/7817 - Unterrichtung: Erläuterungen zu den Anlagen zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 - Einigungsvertrag -Bundestag Drucksachen · 10. September 1990
- 2. 12/1608 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz - 1. SED-UnBerG)Bundestag Drucksachen · 15. November 1991
- 3. 12/2820 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/1608 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz - 1. SED-UnBerG) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 12/570 - Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechtsstaates c) zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 12/1439 - Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes (I) - Gesetzliche Regelungen für die Opfer strafrechtlicher Verfolgung und InternierungBundestag Drucksachen · 16. Juni 1992
- 4. 13/116 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (SichVG)Bundestag Drucksachen · 21. Dezember 1994
- 5. 12/6969 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (SichVG)Bundestag Drucksachen · 4. März 1994
- 6. 13/757 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/116 - Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (SichVG)Bundestag Drucksachen · 9. März 1995
- 7. 14/2188 - Beschlussempfehlung: zu dem GE der BReg -14/1805- Entw. eines Zweiten G zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der polit. Verfolgung in der ehemaligen DDR b) zu dem GE der Abg. Dr. Michael Luther, weiterer Abg. und der Frak. der CDU/CSU -14/1001- Entw. eines G zur Verbesserung der beruflichen Rehabilitation der polit. Verfolgung im Beitrittsgebiet (SED-Opfer-Rehabilitations-VerbesserungsG c) zu dem A der Frak. SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN -14/1165- Verbesserung der SED-Unrechtsbereinigungsge setzeBundestag Drucksachen · 24. November 1999