(1) Die zuständige Behörde wird tätig:
- 1.
- von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen,
- a)
- um die Einhaltung der Pflichten nach den §§ 3 bis 10 Absatz 1 im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht zu kontrollieren und
- b)
- Verstöße gegen Pflichten nach Buchstabe a festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern;
- 2.
- auf Antrag, wenn die antragstellende Person substantiiert geltend macht,
- a)
- infolge der Nichterfüllung einer in den §§ 3 bis 9 enthaltenen Pflicht in einer geschützten Rechtsposition verletzt zu sein oder
- b)
- dass eine in Buchstabe a genannte Verletzung unmittelbar bevorsteht.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren der risikobasierten Kontrolle nach Absatz 1 und den §§ 15 bis 17 näher zu regeln.
Fachbeiträge • 7
- 1. Ab 2023 gelten neue Sorgfaltspflichten bei Lieferketten - was Unternehmer jetzt berücksichtigen müssen.Eingeschränkter Zugriffwww.lpalaw.tax · 30. November 2022
- 2. Lieferketten - nicht (mehr) nur ein praktisches Problem…Eingeschränkter Zugriffwww.beissenhirtz.com · 25. Januar 2023
- 3. LkSG - Risiken und Anforderungen insbesondere in Bezug auf die LogistikEingeschränkter ZugriffFabian Weicker · www.asd-law.com · 23. März 2023
- 4. Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in KraftEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 28. September 2021
- 5. Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in KraftEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 28. September 2021
- 6. Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in KraftEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 28. September 2021
- 7. Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in KraftEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 28. September 2021
Öffentliche Quellen • 26
- 1. 20/3814 - Kleine Anfrage: Abgestimmtes Zusammenspiel nationaler, europäischer und internationaler Regelungen unternehmerischer LieferkettensorgfaltspflichtenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 2. 19/28649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in LieferkettenBundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 3. 19/30505 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Michel Brandt, Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/29279 - Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 4. 20/4207 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3814 - Abgestimmtes Zusammenspiel nationaler, europäischer und internationaler Regelungen unternehmerischer LieferkettensorgfaltspflichtenBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2022
- 5. 19/30544 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in LieferkettenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 21/8047 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. September 2026
- 7. 20/12787 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 8. 20/12715 - Kleine Anfrage: Aktueller Stand der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - August 2024Bundestag Drucksachen · 4. September 2024