(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheidet über die Zulassung in den Fällen des § 33 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 7 und 8 sowie im Falle des § 33 Absatz 1 Nummer 6, sofern es sich um eine Ergänzung der bestehenden Zulassung handelt,
- 1.
- im Benehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung hinsichtlich der Gesundheit von Mensch und Tier, der Vermeidung gesundheitlicher Schäden durch Belastung des Bodens sowie hinsichtlich der Analysemethoden für Rückstände gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr.1107/2009,
- 2.
- im Benehmen mit dem Julius Kühn-Institut hinsichtlich der Wirksamkeit, unvertretbarer Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Honigbienen sowie hinsichtlich vermeidbarer Leiden und Schmerzen bei Wirbeltieren, zu deren Bekämpfung das Pflanzenschutzmittel vorgesehen ist, und
- 3.
- im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt hinsichtlich der Vermeidung von Schäden durch Belastung des Naturhaushaltes sowie durch Abfälle des Pflanzenschutzmittels.
(2) Ist Deutschland in den Fällen des § 33 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 7 und 8 sowie im Falle des § 33 Absatz 1 Nummer 6, sofern es sich um eine Ergänzung der bestehenden Zulassung handelt, nicht prüfender Mitgliedstaat und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme durch den prüfenden Mitgliedstaat, gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Absatz 1 die Möglichkeit zur Stellungnahme und erstellt auf deren Grundlage eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Zulassungsberichtes des prüfenden Mitgliedstaates.
(3) Im Falle des § 33 Absatz 1 Nummer 9 fordert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit folgende Bewertungen an:
- 1.
- eine Bewertung des Julius Kühn-Institutes hinsichtlich des geringfügigen Umfanges und öffentlichen Interesses,
- 2.
- eine Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung hinsichtlich der Gesundheit von Anwendern, Arbeitnehmern und anwesenden Personen, soweit durch das beantragte Anwendungsgebiet erforderlich und hinsichtlich der Rückstandhöchstgehalte, wenn diese
- a)
- nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 oder
- b)
- nach der Rückstandshöchstmengenverordnung vom 1. September 1994 (BGBl. I S. 2229) in der jeweils geltenden Fassung
(4) Im Falle des § 33 Absatz 3 Nummer 1 entscheidet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der Grundlage der Bewertungsberichte des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Julius Kühn-Institutes und des Umweltbundesamtes. Im Falle des § 33 Absatz 3 Nummer 3 kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Bewertungsberichtes nach § 33 Absatz 1 eine Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Julius Kühn-Institutes und des Umweltbundesamtes einholen.
(5) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann für die Abgabe der Bewertungen oder Stellungnahmen eine Frist setzen, wenn dies erforderlich ist, um eine durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgegebene Frist einzuhalten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/5815 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. November 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. November 2018
- 2. 19/5827 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5405 - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in DeutschlandBundestag Drucksachen · 19. November 2018
- 3. 19/6212 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. November 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 4. 19/1279 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1043 - Schutzmaßnahmen für durch Pestizide gefährdete Insekten in Deutschland und der EUBundestag Drucksachen · 20. März 2018
- 5. 19/370 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Januar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Januar 2018
- 6. 18/12884 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12663 - Artenverluste in Kleingewässern in Deutschland - Situation, Ursachen und GegenmaßnahmenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 7. 19/280 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Dezember 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2017
- 8. 19/2419 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Mai 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Juni 2018