Pflanzenschutzmittel,
- 1.
- deren Anwendung wegen eines Bestehens aus einem bestimmten Stoff oder wegen des Enthaltens eines bestimmten Stoffes durch eine Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 vollständig verboten ist, oder
- 2.
- die einen Wirkstoff enthalten, der auf Grund eines Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen worden ist, dessen Genehmigung nicht nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erneuert worden ist oder dessen Genehmigung nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgehoben worden ist und für die die Aufbrauchfrist nach § 12 Absatz 5 abgelaufen ist,
Fachbeiträge • 3
- 1. BVerwG 20 F 1.09, Beschluss vom 12. Oktober 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 7 C 1.09, Urteil vom 27. August 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. Veröffentlichungen Univ.-Prof. Dr. Josef RuthigEingeschränkter ZugriffJohannes Gutenberg-Universität Mainz · www.jura.uni-mainz.de