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15. November 2022
15. November 2022
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18. Februar 2026
18. Februar 2026
(1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach § 3 Absatz 1 entspricht, können harmonisierte Normen zugrunde gelegt werden.
(2) Bei einem Produkt, das harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder Teilen dieser Normen entspricht, wird vermutet, dass es den Anforderungen nach § 3 Absatz 1 genügt, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.
(3) Ist die Marktüberwachungsbehörde der Auffassung, dass eine harmonisierte Norm oder eine gemeinsame Spezifikation den von ihr abgedeckten Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder nach der Verordnung (EU) 2016/425, nach der Verordnung (EU) 2016/426, nach der Verordnung (EU) 2023/988 oder nach der Verordnung (EU) 2023/1230 nicht vollständig entspricht, so unterrichtet sie hiervon unter Angabe der Gründe die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin überprüft die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der eingegangenen Meldungen und informiert den Ausschuss für Produktsicherheit. Sie leitet die Meldungen dem zuständigen Bundesministerium zur Weitergabe an die Europäische Kommission zu.
Fachbeiträge • 11
- 1. LHR-Praxisfall: "Produktsicherheitsrichtlinie" - Wenn Amazon seriösen Händlern das Leben schwer machtEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 5. November 2025
- 2. Anwalt Medizinprodukthaftung > Rechtsprechung > Urteil VI ZR 46/05Eingeschränkter Zugriffwww.ratgeber-arzthaftung.de · 28. März 2006
- 3. Schmerzensgeldanspruch nach Verletzung durch TapetenkleistermaschineEingeschränkter ZugriffNewdahlbokum · www.dahlbokum.de · 20. September 2023
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- 5. Norm zur Bestimmung des in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stands der Sicherheitstechnik – Koch & NeumannEingeschränkter ZugriffAlexander Koch · www.kochneumann.de · 21. Juli 2013
- 6. VG Hamburg: Produkte, die keinem Standard entsprechen, begründen einen Verdacht, dass sie auch nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 GPSG (entpricht § 3 Abs. 2 ProdSG) entsprechen - Koch & NeumannEingeschränkter ZugriffAlexander Koch · www.kochneumann.de · 23. Juli 2013
- 7. Produktsicherheitsgesetz - AnsprücheEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. März 2013
- 8. Schnulleralarm: Sind Warnhinweise für Schnullerketten Pflicht?Eingeschränkter ZugriffPhil Salewski · www.it-recht-kanzlei.de · 15. November 2017
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/30781 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30287 - Novelle Bioabfallverordnung - Fremdstoffe im BioabfallBundestag Drucksachen · 17. Juni 2021
- 2. 19/30287 - Kleine Anfrage: Novelle Bioabfallverordnung - Fremdstoffe im BioabfallBundestag Drucksachen · 3. Juni 2021
- 3. 19/28406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen AnlagenBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 4. 20/14145 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2024