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5. Januar 2018
5. Januar 2018
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23. Januar 2026
23. Januar 2026
(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist Folgendes untersagt:
- 1.
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
- 2.
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
- 3.
- die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
- 4.
- das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
- 5.
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- 6.
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und § 75 Absatz 2 entgegenstehen,
- 7.
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
- 8.
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
(2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn
- 1.
- Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen,
- 2.
- der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
- 3.
- eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden nicht zu befürchten sind
(3) Im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Hochwassergefahr sind Gegenstände nach Absatz 1 Nummer 4 durch ihren Besitzer unverzüglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
(4) In der Rechtsverordnung nach § 76 Absatz 2 können Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8 auch allgemein zugelassen werden.
(5) In der Rechtsverordnung nach § 76 Absatz 2 sind weitere Maßnahmen zu bestimmen oder Vorschriften zu erlassen, soweit dies erforderlich ist
- 1.
- zum Erhalt oder zur Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen,
- 2.
- zur Vermeidung oder Verringerung von Erosion oder von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf Gewässer, die insbesondere von landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgehen,
- 3.
- zum Erhalt oder zur Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung, von Rückhalteflächen,
- 4.
- zur Regelung des Hochwasserabflusses,
- 5.
- zum hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- 6.
- zur Vermeidung von Störungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.
(6) Für nach § 76 Absatz 3 ermittelte, in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Gebiete gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.
(7) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 12
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- 7. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 8. März 2018
- 8. Seite 115 von 116Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 17. Mai 2018
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/4463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-EngineeringsBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 18/12404 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10879 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)Bundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 3. 18/10879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)Bundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 4. 20/10900 - Unterrichtung: Nationale Hafenstrategie der Bundesregierung für die See- und BinnenhäfenBundestag Drucksachen · 25. März 2024
- 5. 20/8922 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6879 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2023
- 6. 21/6701 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4099, 21/4301 - Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4458 - Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026