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5. Januar 2018
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23. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:
- 1.
- bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;
- 2.
- außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.
(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.
Fußnote
§ 78b Überschrift Kursivdruck: In der Änderungsanweisung als "Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsbieten" angegeben, wegen offensichtlicher Unrichtigkeit als "Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten" ausgeführt
Fachbeiträge • 10
- 1. BebauungsplanEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. März 2026
- 2. BVerwG 2 C 3.15, Urteil vom 19. November 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 2 C 45.13, Urteil vom 16. Juli 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 2 C 72.08, Urteil vom 25. März 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 C 42.13, Urteil vom 16. Juli 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 C 43.13, Urteil vom 16. Juli 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 B 69.14, Beschluss vom 23. April 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 C 41.13, Urteil vom 16. Juli 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de