Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
15. November 2022
15. November 2022
>
Version
18. Februar 2026
18. Februar 2026
(1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden.
(2) Bei einem Produkt, das Normen oder anderen technischen Spezifikationen, die vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstellen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden sind, oder Teilen von diesen entspricht, wird vermutet, dass es den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 genügt, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder anderen technischen Spezifikationen oder deren Teilen abgedeckt sind.
(3) Ist die Marktüberwachungsbehörde der Auffassung, dass eine Norm oder eine andere technische Spezifikation den von ihr abgedeckten Anforderungen nach § 3 Absatz 2 oder nach der Verordnung (EU) 2023/988 nicht vollständig entspricht, so unterrichtet sie hiervon unter Angabe der Gründe die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Diese informiert den Ausschuss für Produktsicherheit, der die Ermittlung der Norm oder der technischen Spezifikation überprüft. Wenn die Norm oder die technische Spezifikation den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 oder nach der Verordnung (EU) 2023/988 nicht vollständig entspricht, wird die Veröffentlichung der Norm oder der technischen Spezifikation eingeschränkt oder rückgängig gemacht.
Fachbeiträge • 4
- 1. Haftung des Exklusivvertriebs für ProduktmängelEingeschränkter Zugriffwww.raschlegal.de · 5. Februar 2019
- 2. Pflichten des Händlers nach dem ProduktsicherheitsgesetzEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 28. März 2017
- 3. VG Hamburg: Produkte, die keinem Standard entsprechen, begründen einen Verdacht, dass sie auch nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 GPSG (entpricht § 3 Abs. 2 ProdSG) entsprechen - Koch & NeumannEingeschränkter ZugriffAlexander Koch · www.kochneumann.de · 23. Juli 2013
- 4. Wettbewerbsrecht: ProduktsicherheitsgesetzEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Mai 2016
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/30781 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30287 - Novelle Bioabfallverordnung - Fremdstoffe im BioabfallBundestag Drucksachen · 17. Juni 2021
- 2. 19/30287 - Kleine Anfrage: Novelle Bioabfallverordnung - Fremdstoffe im BioabfallBundestag Drucksachen · 3. Juni 2021
- 3. 19/28406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen AnlagenBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 4. 20/14145 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2024
- 5. 21/1507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-GesetzesBundestag Drucksachen · 8. September 2025