Die Erteilung einer Abrufbefugnis kommt in Betracht bei
- 1.
- Amtsträgern (§ 7 der Abgabenordnung) oder gleichgestellten Personen (§ 30 Abs. 3 der Abgabenordnung), die in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Steuersachen, in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit tätig sind,
- 2.
- Amtsträgern oder gleichgestellten Personen, soweit die Abrufbefugnis zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht erforderlich ist,
- 3.
- Amtsträgern oder gleichgestellten Personen, soweit die Abrufbefugnis erforderlich ist zur zulässigen Offenbarung geschützter Daten nach § 30 Absatz 4 oder Absatz 5 der Abgabenordnung,
- 4.
- Amtsträgern oder gleichgestellten Personen, die mit der Entwicklung oder Betreuung automatisierter Verfahren oder der dabei eingesetzten technischen Einrichtungen befasst sind, in denen die in § 1 bezeichneten Daten verarbeitet werden, wenn der Abruf allein der Beseitigung von Fehlern oder der Kontrolle der ordnungsgemäßen Arbeitsweise der Verfahren oder der technischen Einrichtungen dient und dies nicht mit vertretbarem Aufwand durch Zugriff auf anonymisierte oder pseudonymisierte Daten erreicht werden kann,
- 5.
- Amtsträgern der Zollverwaltung oder gleichgestellten Personen, soweit die Abrufbefugnis für die Festsetzung oder Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer erforderlich ist und die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind,
- 6.
- Amtsträgern der Gemeinden, soweit sie in einem Realsteuerverfahren in Ausübung der nach § 21 des Finanzverwaltungsgesetzes den Gemeinden zustehenden Rechte tätig sind,
- 7.
- Amtsträgern der Zollverwaltung oder gleichgestellten Personen, soweit die Abrufbefugnis für die Wahrnehmung der Aufgaben oder Befugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erforderlich ist.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/2670 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1930 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2033 - Faire Arbeit sichern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2037 - Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfenBundestag Drucksachen · 6. November 2025
- 2. 21/1930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der SchwarzarbeitsbekämpfungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025