(1) Eine Emissionsgenehmigung benötigen
- 1.
- Anlagenbetreiber zur Freisetzung von Treibhausgasen durch eine Tätigkeit nach Teil A Abschnitt 2 Nummer 1 bis 32 des Anhangs und
- 2.
- Verantwortliche zur Freisetzung von Treibhausgasen durch eine Tätigkeit nach Teil B Abschnitt 2 des Anhangs.
(2) Für die Emissionsgenehmigung gelten ergänzend zu Absatz 1
- 1.
- für Anlagenbetreiber die Anforderungen nach § 20 und
- 2.
- für Verantwortliche die Anforderungen nach den §§ 41 und 42.
(3) Die zuständige Behörde überprüft unabhängig von § 16 Absatz 1
- 1.
- mindestens alle fünf Jahre die Angaben in der Emissionsgenehmigung und
- 2.
- die Emissionsgenehmigungen oder die getroffenen Feststellungsentscheidungen zur Emissionshandelspflicht bei Änderungen
- a)
- des Anwendungsbereichs oder der Tätigkeiten nach diesem Gesetz oder
- b)
- in der Betriebsweise der Anlage, die dazu führen, dass die Durchführung einer Tätigkeit nach Teil A Abschnitt 2 Nummer 1 bis 32 des Anhangs in der Anlage dauerhaft technisch nicht mehr möglich ist.
Fachbeiträge • 5
- 1. ETS 2 und Änderungen im Emissionshandel wissen müssenEingeschränkter ZugriffDr. Magdalena Vogt · www.ecovis-kso.com · 29. April 2025
- 2. Aktuelle Änderungen für 2024 bis 2027 beim Emissionshandel für AbfallverbrennungEingeschränkter ZugriffRa Dr. Hendrik Müller-Lankow, Ll.M. (Ucl) · www.kronsteyn.law · 24. November 2024
- 3. Prüfung von Monitoringkonzepten im Treibhausgas-EmissionshandelEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Februar 2010
- 4. BVerwG 7 C 18.11, Urteil vom 21. Februar 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 7 B 21.13, Beschluss vom 30. Januar 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11844 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des EmissionshandelsBundestag Drucksachen · 3. April 2017
- 2. 19/4727 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen EmissionshandelsBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 3. 20/4383 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3172 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1329 - CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürdenBundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 4. 20/13585 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)Bundestag Drucksachen · 4. November 2024