Version
1. Juli 2021
1. Juli 2021
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Handelsbücher geführt werden.
(2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
(3) Der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft hat darüber hinaus ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten.
Fachbeiträge • 43
- 1. Tax Compliance Management System: Vom Schutzinstrument zum SteuerungsinstrumentEingeschränkter ZugriffPraktikant · https://recht-umschau.de/ · 12. August 2026
- 2. Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 5. Dezember 2025
- 3. Cybersecurity in der Software-LieferketteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 24. September 2025
- 4. Angriffe – Haftungsrisiken für GeschäftsleiterEingeschränkter ZugriffMenold Bezler · www.menoldbezler.de · 6. Oktober 2021
- 5. StaRUG - Was Geschäftsleiter jetzt beachten solltenEingeschränkter ZugriffMenold Bezler · www.menoldbezler.de · 19. März 2021
- 6. Empfehlungen zum Insolvenzrecht – Ermittlung der drohenden ZahlungsunfähigkeitEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 22. Januar 2024
- 7. Sicherheit und daraus drohende Schäden haftungsverantwortlich?Eingeschränkter ZugriffArnulf · kanzlei-michaelis.de · 9. Februar 2020
- 8. Compliance — SES BerlinEingeschränkter Zugriffwww.ses-legal.de · 18. Juli 2026