(1) Namensaktien können auch durch Indossament übertragen werden. Für die Form des Indossaments, den Rechtsausweis des Inhabers und seine Verpflichtung zur Herausgabe gelten sinngemäß Artikel 12, 13 und 16 des Wechselgesetzes.
(2) Die Satzung kann die Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft binden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung über die Erteilung der Zustimmung beschließt. Die Satzung kann die Gründe bestimmen, aus denen die Zustimmung verweigert werden darf.
(3) Bei Übertragung durch Indossament ist die Gesellschaft verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit der Reihe der Indossamente, nicht aber die Unterschriften zu prüfen.
(4) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für Zwischenscheine.
Fachbeiträge • 25
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Öffentliche Quellen • 17
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- 2. 12/8404 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlußempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses "Treuhandanstalt" nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 31. August 1994
- 3. 13/7462 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 13/6820 - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/7246 - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte (Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz - LuftNaSig)Bundestag Drucksachen · 18. April 1997
- 4. 14/4051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz-NaStraG)Bundestag Drucksachen · 8. September 2000
- 5. 15/1553 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. September 2003
- 6. 15/1896 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1553, 15/1671- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investment- wesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 5. November 2003
- 7. 15/3405 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2004
- 8. 16/1541 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1003, 16/1342- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2006