(1) Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen.
(2) Der Beschluß der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.
(3) Soll das bisherige Verhältnis mehrerer Gattungen von Aktien zum Nachteil einer Gattung geändert werden, so bedarf der Beschluß der Hauptversammlung zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der benachteiligten Aktionäre. Über die Zustimmung haben die benachteiligten Aktionäre einen Sonderbeschluß zu fassen. Für diesen gilt Absatz 2.
Fachbeiträge • 94
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 14 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 25. Juli 2024
- 2. Geschäftsbericht 2008Eingeschränkter ZugriffVienna - Austria - Http: · www.wacker.com · 14. März 2009
- 3. - Zur Nichtanwendbarkeit des § 179a AktG auf die Publikumskommanditgesellschaft - - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08. Juli 2025 - II ZR 137/23 -r Änderung des Umwandlungsgesetzes-Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Christian Stari · www.brs-rechtsanwaelte.de · 9. April 2026
- 4. Formelle Gültigkeit aller von der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft gefassten BeschlüsseEingeschränkter ZugriffVajk Varai-Jeges · www.nzp.de · 24. August 2017
- 5. Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht: die Aktiengesellschaft (AG).Eingeschränkter ZugriffTim Blanke · www.buse.de · 20. Juni 2023
- 6. Sitz und Sitzverlegung bei der AGEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 3. November 2025
- 7. Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf die KommanditgesellschaftEingeschränkter ZugriffSonja · www.honert.de · 4. Oktober 2022
- 8. Gesamtaussage Wirtschaftliche Lage (druckoptimiert)Eingeschränkter ZugriffNexxar - Online Reporting Evolved · www.wacker.com · 14. März 2013
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/9739 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 2. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023
- 3. 20/9363 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 4. 20/10158 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9921 - Verschmelzungsvertrag zur Gründung der Deutsche Bahn InfraGO AGBundestag Drucksachen · 24. Januar 2024
- 5. 20/9890 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-AnlagenBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2023
- 6. 21/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)Bundestag Drucksachen · 3. November 2025
- 7. 20/14513 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)Bundestag Drucksachen · 15. Januar 2025