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1. Januar 2007
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25. April 2007
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29. Mai 2009
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1. September 2009
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31. Dezember 2015
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31. Dezember 2024
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(1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eines vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.
(2) Der Jahresabschluss, ein vom Aufsichtsrat gebilligter Einzelabschluss nach § 325 Absatz 2a des Handelsgesetzbuchs, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gelten die Sätze 1 und 2 auch für den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 bis 3 entfallen, wenn die dort bezeichneten Dokumente für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind.
(3) Hat die Hauptversammlung den Jahresabschluss festzustellen oder hat sie über die Billigung des Konzernabschlusses zu entscheiden, so gelten für die Einberufung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses und für das Zugänglichmachen der Vorlagen und die Erteilung von Abschriften die Absätze 1 und 2 sinngemäß. Die Verhandlungen über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Bilanzgewinns sollen verbunden werden.
(4) Mit der Einberufung der Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses oder, wenn die Hauptversammlung den Jahresabschluß festzustellen hat, der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses sind Vorstand und Aufsichtsrat an die in dem Bericht des Aufsichtsrats enthaltenen Erklärungen über den Jahresabschluß (§§ 172, 173 Abs. 1) gebunden. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gilt Satz 1 für die Erklärung des Aufsichtsrats über die Billigung des Konzernabschlusses entsprechend.
Fachbeiträge • 41
- 1. § 175 EinberufungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 31 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 22. Januar 2013
- 3. Erhöhte Überwachungs-, Berichts- und Auskunftspflichten des AG-Aufsichtsrats in der KriseEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 21. Januar 2026
- 4. Corona: Corona sprengt die HauptversammlungssaisonEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 18. März 2020
- 5. Pandemie auf das Gesellschaftsrecht sowie auf das UmwandlungsrechtEingeschränkter ZugriffJuliane Müller · www.knauthe.com · 13. April 2020
- 6. Änderungen des Aktienrechts zur Hauptversammlung durch das „Maßnahmengesetz“Eingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 1. April 2020
- 7. Gesetzespaket der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-PandemieEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 22. März 2020
- 8. Die Relevanz von SARS-CoV-2 (Coronavirus) für das Pflichtenheft der GeschäftsleitungEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 16. März 2020
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/19218 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18697 - Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Katharina Willkomm, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18702 - Verbraucherschutz in der Corona-Krise - Gutscheinlösung verbraucherfreundlich ausgestalten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18708 - Faire und freiwillige Gutscheinlösungen im Veranstaltungs- und FreizeitbereichBundestag Drucksachen · 13. Mai 2020
- 2. 19/18110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und StrafverfahrensrechtBundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 3. 20/1738 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 10. Mai 2022
- 4. 19/31747 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31467 - Veränderungen der Aktionärsrechte durch digitale HauptversammlungenBundestag Drucksachen · 26. Juli 2021
- 5. 20/8385 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8199 - Aktionärsdemokratie im Rahmen virtueller HauptversammlungenBundestag Drucksachen · 18. September 2023