(1) Jeder einem einzelnen Aktionär oder einem Dritten eingeräumte besondere Vorteil muß in der Satzung unter Bezeichnung des Berechtigten festgesetzt werden.
(2) Der Gesamtaufwand, der zu Lasten der Gesellschaft an Aktionäre oder an andere Personen als Entschädigung oder als Belohnung für die Gründung oder ihre Vorbereitung gewährt wird, ist in der Satzung gesondert festzusetzen.
(3) Ohne diese Festsetzung sind die Verträge und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung der Gesellschaft gegenüber unwirksam. Nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kann die Unwirksamkeit nicht durch Satzungsänderung geheilt werden.
(4) Die Festsetzungen können erst geändert werden, wenn die Gesellschaft fünf Jahre im Handelsregister eingetragen ist.
(5) Die Satzungsbestimmungen über die Festsetzungen können durch Satzungsänderung erst beseitigt werden, wenn die Gesellschaft dreißig Jahre im Handelsregister eingetragen ist und wenn die Rechtsverhältnisse, die den Festsetzungen zugrunde liegen, seit mindestens fünf Jahren abgewickelt sind.
Fachbeiträge • 20
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 20 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 18. Januar 2022
- 2. Offenlegung des von einer GmbH übernommenen Gründungsaufwands - OLG Schleswig 2 Wx 50/22Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 25. September 2023
- 3. Die Gründer bleiben drin! (Für 10 Jahre)Eingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 22. März 2018
- 4. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 19 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 8. Februar 2022
- 5. Keine Begrenzung des Gründungsaufwands auf 10 % des Stammkapitals bei sonstigem freien Vermögen der GmbHEingeschränkter ZugriffSonja · www.honert.de · 4. April 2022
- 6. Im Handelsregister nichts Neues - Gläubigerschutz!Eingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 4. April 2023
- 7. Offenlegung des von der GmbH übernommenen Gründungsaufwands im GesellschaftsvertragEingeschränkter ZugriffJörg Hahn · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
- 8. KG Berlin: UG-Gründung - kein Verstoß gegen Gläubigerschutzvorschriften bei Übereinstimmung von satzungsmäßigem Gründungsaufwand und StammkapitalEingeschränkter ZugriffJochen · www.kanzlei-mww.de · 17. November 2015
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/9739 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 2. 20/4806 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3822 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022
- 3. 20/5237 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3822 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 18. Januar 2023
- 4. 20/9363 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023