(1) Die Vorstandsmitglieder dürfen ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vorstands oder Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Handelsgesellschaft sein. Die Einwilligung des Aufsichtsrats kann nur für bestimmte Handelsgewerbe oder Handelsgesellschaften oder für bestimmte Arten von Geschäften erteilt werden.
(2) Verstößt ein Vorstandsmitglied gegen dieses Verbot, so kann die Gesellschaft Schadenersatz fordern. Sie kann statt dessen von dem Mitglied verlangen, daß es die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung der Gesellschaft eingegangen gelten läßt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt oder seinen Anspruch auf die Vergütung abtritt.
(3) Die Ansprüche der Gesellschaft verjähren in drei Monaten seit dem Zeitpunkt, in dem die übrigen Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder von der zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.
Fachbeiträge • 50
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 9 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 12. Juni 2025
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 36 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 16. März 2009
- 3. Der Unternehmensgegenstand als Richtschnur für das gesetzliche WettbewerbsverbotEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 23. Februar 2021
- 4. Wettbewerbsverbote in der GmbHEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 5. Anwalt bei GesellschafterstreitEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 21. Oktober 2021
- 6. Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer und GesellschafterEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 21. Oktober 2021
- 7. Anwalt für HandelsrechtEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. Januar 2020
- 8. Anwalt bei GesellschafterstreitEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 21. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/15153 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/9739, 19/10507 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 2. 19/30514 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26689, 19/27633, 19/28005 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Bauer, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26879 - Für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26872 - Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25317 - Frauen den Weg freimachen - Feste Quote für Unternehmensvorstände einführenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021