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1. Januar 2020
1. Januar 2020
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft beschließt ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Dieses Vergütungssystem enthält mindestens die folgenden Angaben, in Bezug auf Vergütungsbestandteile jedoch nur, soweit diese tatsächlich vorgesehen sind:
- 1.
- die Festlegung einer Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder;
- 2.
- den Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft;
- 3.
- alle festen und variablen Vergütungsbestandteile und ihren jeweiligen relativen Anteil an der Vergütung;
- 4.
- alle finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile einschließlich
- a)
- einer Erläuterung, wie diese Kriterien zur Förderung der Ziele gemäß Nummer 2 beitragen, und
- b)
- einer Darstellung der Methoden, mit denen die Erreichung der Leistungskriterien festgestellt wird;
- 5.
- Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen;
- 6.
- Möglichkeiten der Gesellschaft, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern;
- 7.
- im Falle aktienbasierter Vergütung:
- a)
- Fristen,
- b)
- die Bedingungen für das Halten von Aktien nach dem Erwerb und
- c)
- eine Erläuterung, wie diese Vergütung zur Förderung der Ziele gemäß Nummer 2 beiträgt;
- 8.
- hinsichtlich vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte:
- a)
- die Laufzeiten und die Voraussetzungen ihrer Beendigung, einschließlich der jeweiligen Kündigungsfristen,
- b)
- etwaige Zusagen von Entlassungsentschädigungen und
- c)
- die Hauptmerkmale der Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen;
- 9.
- eine Erläuterung, wie die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems berücksichtigt wurden, einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von Arbeitnehmern einbezogen wurde;
- 10.
- eine Darstellung des Verfahrens zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems, einschließlich der Rolle eventuell betroffener Ausschüsse und der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behandlung von Interessenkonflikten;
- 11.
- im Fall der Vorlage eines gemäß § 120a Absatz 3 überprüften Vergütungssystems:
- a)
- eine Erläuterung aller wesentlichen Änderungen und
- b)
- eine Übersicht, inwieweit Abstimmung und Äußerungen der Aktionäre in Bezug auf das Vergütungssystem und die Vergütungsberichte berücksichtigt wurden.
(2) Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft hat die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit einem der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 1 zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem festzusetzen. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist und das Vergütungssystem das Verfahren des Abweichens sowie die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, benennt.
Fachbeiträge • 34
- 1. § 87a Vergütungssystem börsennotierter GesellschaftenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 2. Sein oder Schein? Ökologische und soziale Nachhaltigkeit im neuen DCGK 2022Eingeschränkter ZugriffDr. Bastian Brunk · www.lindenpartners.eu · 22. Juni 2022
- 3. Sein oder Schein? Ökologische und soziale Nachhaltigkeit im neuen DCGK 2022Eingeschränkter ZugriffDr. Bastian Brunk · www.lindenpartners.eu · 22. Juni 2022
- 4. Bundestag beschließt ARUG II - Neues Say on Pay erst ab 2021Eingeschränkter Zugriffwww.roser-group.de · 28. November 2019
- 5. Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Eingeschränkter ZugriffSonja · www.honert.de · 30. September 2019
- 6. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der zweiten…Eingeschränkter Zugriffwww.roser-group.de · 14. August 2019
- 7. Vergütungssystem des Vorstands und die Zustimmung der HauptversammlungEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 8. VergütungssystemeEingeschränkter ZugriffTag Immobilien Ag · www.tag-ag.com · 26. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/6043 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5441 - Aktionärsdemokratie und die Relevanz des Deutschen Corporate Governance KodexBundestag Drucksachen · 26. November 2018
- 2. 19/9739 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 3. 19/15169 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/9739, 19/10507 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 4. 19/15153 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/9739, 19/10507 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019