(1) Der Vorstand der Gesellschaft hat das Bestehen und die Art des Unternehmensvertrages sowie den Namen des anderen Vertragsteils zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; beim Bestehen einer Vielzahl von Teilgewinnabführungsverträgen kann anstelle des Namens des anderen Vertragsteils auch eine andere Bezeichnung eingetragen werden, die den jeweiligen Teilgewinnabführungsvertrag konkret bestimmt. Der Anmeldung sind der Vertrag sowie, wenn er nur mit Zustimmung der Hauptversammlung des anderen Vertragsteils wirksam wird, die Niederschrift dieses Beschlusses und ihre Anlagen in Urschrift, Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.
(2) Der Vertrag wird erst wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft eingetragen worden ist.
Fachbeiträge • 20
- 1. Teilgewinnabführungsverträge unterliegen keinen besonderen WirksamkeitsvoraussetzungenEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 22. Oktober 2019
- 2. § 294 Eintragung, WirksamwerdenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 3. Stille GesellschaftEingeschränkter Zugriffwww.seefelder.de · 19. April 2019
- 4. Anwalt Beherrschungsvertrag GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. September 2008
- 5. Anwalt Beherrschungsvertrag GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. September 2008
- 6. Anwalt für den Beherrschungsvertrag und für den GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. August 2027
- 7. Anwalt für den Beherrschungsvertrag und für den GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. August 2027
- 8. OLG Brandenburg zum Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zu UnternehmensverträgenEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 2. September 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/18624 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18240 - Unionsrechtskonforme Weiterentwicklungen der OrganschaftsregelungenBundestag Drucksachen · 15. April 2020
- 2. 20/3822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022