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1. September 2009
1. September 2009
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1. Januar 2020
1. Januar 2020
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Der Vorstand einer Gesellschaft, die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben hat, hat die Einberufung der Hauptversammlung mindestens 21 Tage vor derselben wie folgt mitzuteilen:
- 1.
- den Intermediären, die Aktien der Gesellschaft verwahren,
- 2.
- den Aktionären und Intermediären, die die Mitteilung verlangt haben, und
- 3.
- den Vereinigungen von Aktionären, die die Mitteilung verlangt haben oder die in der letzten Hauptversammlung Stimmrechte ausgeübt haben.
(2) Die gleiche Mitteilung hat der Vorstand einer Gesellschaft, die Namensaktien ausgegeben hat, den zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister Eingetragenen zu machen sowie den Aktionären und Intermediären, die die Mitteilung verlangt haben, und den Vereinigungen von Aktionären, die die Mitteilung verlangt oder die in der letzten Hauptversammlung Stimmrechte ausgeübt haben.
(3) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann verlangen, daß ihm der Vorstand die gleichen Mitteilungen übersendet.
(4) Jedem Aufsichtsratsmitglied und jedem Aktionär sind auf Verlangen die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse mitzuteilen.
(5) Für Inhalt und Format eines Mindestgehaltes an Informationen in den Mitteilungen gemäß Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gelten die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. § 67a Absatz 2 Satz 1 gilt für die Absätze 1 und 2 entsprechend. Bei börsennotierten Gesellschaften sind die Intermediäre, die Aktien der Gesellschaft verwahren, entsprechend den §§ 67a und 67b zur Weiterleitung und Übermittlung der Informationen nach den Absätzen 1 und 2 verpflichtet, es sei denn, dem Intermediär ist bekannt, dass der Aktionär sie von anderer Seite erhält. Das Gleiche gilt für nichtbörsennotierte Gesellschaften mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 nicht anzuwenden sind.
Fachbeiträge • 35
- 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 15. Mai 2014 in KölnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 30. April 2014
- 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 28. März 2019 in BonnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 11. März 2019
- 3. § 125 Mitteilungen für die Aktionäre und an AufsichtsratsmitgliederEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 4. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 3. Mai 2010 in KölnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 20. April 2010
- 5. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 17. Mai 2018 in BonnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 2. Mai 2018
- 6. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 25. Mai 2016 in KölnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 11. Mai 2016
- 7. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 30. April 2009 in KölnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 31. August 2026
- 8. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 24. Mai 2012 in KölnEingeschränkter ZugriffDeutsche Telekom Ag · www.telekom.com · 9. Mai 2012
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/9739 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 2. 19/15153 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/9739, 19/10507 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 3. 19/18110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und StrafverfahrensrechtBundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 4. 20/3817 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und SpaltungenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 5. 21/3058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 6. 21/3897 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3058 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2026