(1) Unternehmensverträge sind ferner Verträge, durch die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien
- 1.
- sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen (Gewinngemeinschaft),
- 2.
- sich verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an einen anderen abzuführen (Teilgewinnabführungsvertrag),
- 3.
- den Betrieb ihres Unternehmens einem anderen verpachtet oder sonst überläßt (Betriebspachtvertrag, Betriebsüberlassungsvertrag).
(2) Ein Vertrag über eine Gewinnbeteiligung mit Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat oder mit einzelnen Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie eine Abrede über eine Gewinnbeteiligung im Rahmen von Verträgen des laufenden Geschäftsverkehrs oder Lizenzverträgen ist kein Teilgewinnabführungsvertrag.
(3) Ein Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag und der Beschluß, durch den die Hauptversammlung dem Vertrag zugestimmt hat, sind nicht deshalb nichtig, weil der Vertrag gegen die §§ 57, 58 und 60 verstößt. Satz 1 schließt die Anfechtung des Beschlusses wegen dieses Verstoßes nicht aus.
Fachbeiträge • 33
- 1. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Oktober 2026
- 2. Teilgewinnabführungsverträge unterliegen keinen besonderen WirksamkeitsvoraussetzungenEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 22. Oktober 2019
- 3. Organschaft trotz atypisch stiller Beteiligung an der OrgangesellschaftEingeschränkter ZugriffTimo Eggensperger · www.ebnerstolz.de · 8. April 2025
- 4. Stille GesellschaftEingeschränkter Zugriffwww.seefelder.de · 19. April 2019
- 5. Anwalt Beherrschungsvertrag GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. September 2008
- 6. Anwalt Beherrschungsvertrag GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. September 2008
- 7. Anwalt für den Beherrschungsvertrag und für den GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. August 2027
- 8. Wirksamkeitsanforderungen an einen…Eingeschränkter Zugriffwww.roser-group.de · 24. Oktober 2019
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 10/3854 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der NotareBundestag Drucksachen · 20. September 1985
- 2. 10/5860 - Unterrichtung: Sechstes Hauptgutachten der Monopolkommission 1984/1985Bundestag Drucksachen · 21. Juli 1986
- 3. 11/2677 - Unterrichtung: Siebentes Hauptgutachten der Monopolkommission 1986/1987Bundestag Drucksachen · 19. Juli 1988
- 4. 11/7582 - Unterrichtung: Achtes Hauptgutachten der Monopolkommission 1988/1989Bundestag Drucksachen · 16. Juli 1990
- 5. 12/3031 - Unterrichtung: Neuntes Hauptgutachten der Monopolkommission 1990/1991Bundestag Drucksachen · 13. Juli 1992
- 6. 13/5309 - Unterrichtung: Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission 1994/1995Bundestag Drucksachen · 19. Juli 1996
- 7. 13/11291 - Unterrichtung: Zwölftes Hauptgutachten der Monopolkommission 1996/1997Bundestag Drucksachen · 17. Juli 1998
- 8. 15/3653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des SchuldrechtsBundestag Drucksachen · 24. August 2004