(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
- 1.
- Familienname,
- 2.
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- 3.
- Doktorgrad und
- 4.
- derzeitige Anschriften sowie,
- 5.
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft über Daten einer Vielzahl von Personen verlangt wird.
(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
- 1.
- die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über
- a)
- den Familiennamen,
- b)
- den früheren Namen,
- c)
- die Vornamen,
- d)
- das Geburtsdatum,
- e)
- das Geschlecht oder
- f)
- eine Anschrift und
- 2.
- die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle dies erklärt.
(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass ein Zweck nach Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde.
(5) § 45 Absatz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 41
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- 2. Anfragen nach Einführung des BundesmeldegesetztesEingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 13. August 2026
- 3. Anfragen nach Einführung des BundesmeldegesetztesEingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 13. August 2026
- 4. RäumungsklageEingeschränkter Zugriffwww.sko.legal · 9. Juli 2025
- 5. Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem MelderegisterEingeschränkter Zugriffwww.jetzendorf.de · 16. Februar 2023
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Öffentliche Quellen • 17
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- 2. 19/5414 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2.DSAnpUG-EU) - Drucksache 19/4674 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 3. 18/12500 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 26. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 4. 19/15923 - Kleine Anfrage: Problematik der einfachen Meldeauskunft und AuskunftssperrenBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2019
- 5. 19/11181 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4674, 19/5414 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2019
- 6. 19/13839 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 7. 19/20139 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/17785 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/17252 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und KommunenBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
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