(1) Die Mittel, die nach einmaligem Abzug eines dem Bundeshaushalt 2005 zuzuführenden Betrages von 45 Millionen Euro aus dem Zweckvermögen, das nach § 10 Abs. 3 des Entschuldungsabwicklungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7812-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, aufgehoben durch Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710), gebildet worden ist, verbleiben, und die Mittel, die nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3646), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2005 (BGBl. I S. 1373), diesem Zweckvermögen zuzuführen sind, bilden ein Zweckvermögen des Bundes. Die Landwirtschaftliche Rentenbank verwaltet dieses Zweckvermögen treuhänderisch für den Bund.
(2) Das Zweckvermögen kann nur durch Gesetz aufgelöst werden.
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 15/5566 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche RentenbankBundestag Drucksachen · 31. Mai 2005
- 2. 16/2300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)Bundestag Drucksachen · 11. August 2006
- 3. 16/6000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)Bundestag Drucksachen · 10. August 2007
- 4. 16/9900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)Bundestag Drucksachen · 8. August 2008
- 5. 16/13600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)Bundestag Drucksachen · 7. August 2009
- 6. 17/2500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)Bundestag Drucksachen · 13. August 2010
- 7. 17/10200 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)Bundestag Drucksachen · 10. August 2012
- 8. 18/2000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)Bundestag Drucksachen · 8. August 2014