(1) Der Netzbetreiber ist bei Bestehen eines Anschlussnutzungsverhältnisses verpflichtet, dem Anschlussnutzer in dem im Netzanschlussverhältnis vorgesehenen Umfang die Nutzung des Netzanschlusses jederzeit zu ermöglichen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber hieran durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
(2) Die Anschlussnutzung hat zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungsfaktor zwischen cos Phi = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt. Anderenfalls kann der Netzbetreiber den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen.
(3) Der Netzbetreiber hat Spannung und Frequenz möglichst gleichbleibend zu halten. Allgemein übliche Verbrauchsgeräte und Stromerzeugungsanlagen müssen einwandfrei betrieben werden können. Stellt der Anschlussnutzer Anforderungen an die Stromqualität, die über die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, innerhalb seines Bereichs Vorkehrungen zum störungsfreien Betrieb seiner Geräte und Anlagen zu treffen.
(4) Zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber gelten die §§ 7, 8, 12 und 13 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 sowie § 15 entsprechend.
Fachbeiträge • 13
- 1. Produkthaftung (§§ 1, 3 ProdHaftG) für ÜberspannungsschädenEingeschränkter ZugriffRa Stefan Wolter · www.rechtsanwalt-wolter.de · 16. Mai 2014
- 2. CXPUYYNYXN7 | Auftragsänderung 5: BLB NRWEingeschränkter Zugriffwww.blb.nrw.de · 2. Februar 2010
- 3. Betreiberhaftung Niederspannungsnetz für Fehler eines anderen NetzbetreibersEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 4. Energieversorgerhaftung wegen Überspannungsschäden an Haushaltsgeräten beim EndverbraucherEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 24. Juni 2021
- 5. Überspannungsschäden HaushaltsgeräteEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 6. Überspannungsschäden HeizungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 7. Netzbetreiberhaftung bei kurzzeitigen StromunterbrechungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 8. Haftung Stromnetzbetreiberfür StromausfallEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 23. Juni 2020
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/5523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. November 2018