Eine Spendeeinrichtung darf nur betrieben werden, wenn
- 1.
- eine ausreichende personelle, bauliche, räumliche und technische Ausstattung vorhanden ist,
- 2.
- die Spendeeinrichtung oder der Träger von Spendeeinrichtungen eine leitende ärztliche Person bestellt hat, die die erforderliche Sachkunde nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft besitzt, und
- 3.
- bei der Durchführung der Spendeentnahmen von einem Menschen eine ärztliche Person vorhanden ist; der Einsatz telemedizinischer Verfahren ist zulässig.
Fachbeiträge • 1
- 1. Beweiserleichterungen nach dem Transfusionsgesetz finden bei homöopathischen Eigenblutprodukten keine AnwendungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 2. Juli 2012
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 18/12587 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11488, 18/11930, 18/12181 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 3. 19/24492 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23958 - Berichterstattung über Missstände beim Deutschen Roten KreuzBundestag Drucksachen · 19. November 2020
- 4. 20/3271 - Antrag: Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie sofort außer Kraft setzenBundestag Drucksachen · 6. September 2022
- 5. 20/6014 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/5334, 20/5662 - Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. März 2023